EU-Datenschutzvertreter nach Art. 27 DSGVO

e-comtrust international ag stellt Ihrem Unternehmen einen Datenschutz-Vertreter gemäss Art. 27 DSGVO in der Europäischen Union zur Seite.

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU benötigen viele Schweizer Unternehmen, insbesondere Onlineshop-Betreiber, zwingend einen Datenschutz-Vertreter in der EU, wenn sie Waren an Konsumenten in EU-Länder verkaufen, deren Verhalten  (mit Cookies oder anderen Marketing-Tools) beobachten oder einen Europäischen Auftragsbearbeiter beauftragen. Der Datenschutz-Vertreter ist Ihre Anlaufstelle für Behörden und betroffene Personen. 

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Unser Angebot

Mit unserem Angebot verfügt Ihr Unternehmen über die notwendige Datenschutz-Vertretung in der EU gemäss Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

e-comtrust international ag stellt Ihnen die niedergelassene Datenschutz-Vertreter in verschiedenen EU-Ländern zur Verfügung, welche Ihre Datenschutzvertreter in der Europäischen Union sein können. Das Länderangebot wird nach Interessenslage laufend ausgebaut.

Der Datenschutz-Vertreter vor Ort ist für Sie die Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / General Data Protection Regulation (GDPR). 

Sie können unseren Datenschutz-Vertreter in der Datenschutzerklärung Ihres Unternehmens und anderswo als Datenschutz-Vertreter in der EU aufführen und erfüllen dadurch die gesetzlichen Vorgaben umfassend. Einen Mustertext stellen wir Ihnen zur Verfügung. Anfragen per Briefpost oder E-Mail an Ihren Datenschutz-Vertreter werden per E-Mail an Sie weitergeleitet, zum Beispiel wenn eine betroffene Person Auskunft über ihre bearbeiteten Daten verlangt oder eine Aufsichtsbehörde Auskünfte einholen will. Die Bestellung beziehungsweise Ernennung muss schriftlich erfolgen. Die Datenschutz-Vertretung gilt – ausgehend von Deutschland (Standort: Grenzach-Wyhlen) - für die gesamte EU. 

Haftung und Verantwortung von Unternehmen in der Schweiz für die Einhaltung der DSGVO werden durch die Bestellung beziehungsweise Ernennung eines Datenschutz-Vertreters in der EU weder ausgeschlossen noch reduziert. Die betreffenden Unternehmen bleiben selbst und vollumfänglich für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich, wozu unter anderem ein Datenschutz-Vertreter in der EU zählt.


Kosten

Die monatlichen Kosten betragen € 110.00. Anfragen und Aufträge werden mit einem Stundensatz von € 150.00 bearbeitet. 


Bestellung des Datenschutzbeauftragten

Vertragsformular hier nach Bedarf Text, Bilder und Tabellen ein.